Die verschiedenen Landesbauämter der Landesregierungen geben zumeist eine Mindestgröße an Fensterfläche für Wohnräume vor, die eingehalten werden müssen.
Diese werden in den Landesbauordnungen (LBO) festgelegt, für Hessen gilt so 1/8 der Nettoraumfläche muss mit Fensteröffnungen versehen werden.
Dieser kleine Rechner hilft dabei, die notwendigen Fenstergrößen zu „ermitteln“.
* „Netto-Raumfläche“?
Immobilienscout24 hat es hier gut erklärt
– Alles ohne Gewähr –